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Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei unvermeidbarer UV-Strahlung mit geeigneten Sonnenschutzmitteln auszustatten.




































Hautkrebs durch UV-Strahlung ist eine anerkannte Berufskrankheit. Arbeiten in der Sonne bedeutet intensive UV-Belastung. Die Folgen: Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und erhöhtes Hautkrebsrisiko. Professioneller Sonnenschutz am Arbeitsplatz muss deshalb besonders hohe Anforderungen erfüllen. SOLEXPRO® – der Arbeits-UV-Schutz für Profis – zieht schnell ein, fettet nicht und bietet durch seine spezielle Formulierung optimierten UV-Schutz auch unter extremen Bedingungen.

Nachweisbarer Klimawandel, steigende Durchschnittstemperaturen, wachsende UV-Belastung am Arbeitsplatz

Erhöhtes Risiko für schwere Hauterkrankungen durch fehlenden Arbeitsschutz bei UV-Strahlung

Große Gefahr durch regelmäßigen, berufsbedingten Aufenthalt in der Sonne ohne professionellen UV-Schutz

Lockere Auslegung der Arbeitssicherheit beim Sonnenschutz, Unterschätzen des Haftungs- und Schadenersatzrisikos.
Speziell für normale bis empfindliche Haut entwickelt, ist SOLEXPRO® auch geeignet für Personen, die zu Mallorca-Akne und Sonnenallergie (Polymorphe Lichtdermatose) neigen. Eine ausgewogene Kombination aus UVA-/UVB-Filtern und wertvollem Vitamin E schützt die Haut zuverlässig vor Sonnenbrand. Die Pflegeformel mit Glycerin wirkt aktiv gegen die Austrocknung der Haut. SOLEXPRO® – die professionelle Sonnencreme für leistungsstarken UV-Schutz am Arbeitsplatz ohne Kompromisse.




Die WHO weist darauf hin, dass Sonnenschutzmittel häufig, wiederholt und in ausreichender Menge aufzutragen sind, um den angegebenen Lichtschutzfaktor (LSF) zu erreichen. Für einen Eincremevorgang von Gesicht, Nacken, Armen und Händen werden ca. 10 ml benötigt. Sonnenschutzmittel sollten ab einem UV-Wert von 3 mindestens einmal täglich angewendet werden. Bei ca. 100 berufsbedingten UV-Tagen ergibt sich ein Saisonbedarf pro Arbeitnehmendem von: 100 x 10 ml = 1 Liter oder 10 Tuben SOLEXPRO®


An allen Tagen mit einem UV-Wert ab 3 müssen Sonnenschutzmittel den Arbeitnehmenden aktiv zur Verfügung gestellt bzw. ausgegeben werden. Die Verwendung ist durch die Arbeitgebenden zu kontrollieren; eine Weigerung oder sorglose Nichtverwendung darf nicht geduldet werden. Eine zentrale Lagerung „auf Abruf“ ist nicht ausreichend. Die erforderlichen Sonnenschutzmittel müssen verpflichtend direkt an der Arbeitsstätte in ausreichender Menge verfügbar sein.
"Nicht nur Sonnenbaden, sondern auch das ungeschützte Arbeiten im Freien birgt ein hohes Risiko, an weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkranken. Deswegen ist UV-Schutz in Form von Sonnenschutzmitteln für das Arbeiten im Freien unerlässlich."
"Die Rechtslage ist eindeutig: Bei unvermeidbarer UV-Strahlung müssen Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden proaktiv mit Sonnenschutzmitteln ausstatten und für deren Verwendung sorgen."
"Bei unvermeidbarer Sonneneinstrahlung haben alle Arbeitnehmenden ein Recht auf Sonnenschutzmittel. Als Gewerkschafter kann ich jede Initiative zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen nur unterstützen."
"Viele unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Freien. Es ist uns wichtig, ihnen ein hochwertiges Sonnenschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Natürlich achten wir auch auf das Preis-Leistungs-Verhältnis."