Arbeiten in der Sonne bedeutet intensive UV-Belastung. Die Folgen: Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und erhöhtes Hautkrebsrisiko. Professioneller Sonnenschutz muss deshalb besonders hohe Anforderungen erfüllen. SOLEXPRO® zieht schnell ein, fettet nicht und bietet durch seine spezielle Formulierung optimierten Sonnenschutz auch unter extremen Bedingungen.
Nachweisbarer Klimawandel, steigende Durchschnittstemperaturen
Erhöhtes Risiko für schwere Hauterkrankungen durch intensive UV-Belastung
Große Gefahr durch regelmäßigen, berufsbedingten Aufenthalt in der Sonne
Lockere Gesetzes-Auslegung durch Arbeitgebende, Unterschätzen des Schaden(ersatz)risikos
Speziell für normale bis empfindliche Haut entwickelt, ist SOLEXPRO® auch geeignet für Personen, die zu Mallorca-Akne und Sonnenallergie (Polymorphe Lichtdermatose) neigen. Eine ausgewogene Kombination aus UVA-/UVB-Filtern und wertvollem Vitamin E schützt die Haut zuverlässig vor Sonnenbrand. Die Pflegeformel mit Glycerin wirkt aktiv gegen die Austrocknung der Haut. SOLEXPRO® - der Schutz für Profis, wenn es um Sonnenschutz ohne Kompromisse geht.
Die WHO weist darauf hin, dass Sonnenschutzmittel häufig, wiederholt und in ausreichender Menge (2 mg/cm2) aufzutragen sind, um das Schutzniveau des angegebenen LSF zu erreichen. Geringere Mengen verringern den Schutz unverhältnismäßig.
Für einen Eincremevorgang von Gesicht, Nacken und Armen eines durchschnittlichen Erwachsenen werden ca. 10 ml benötigt. Sonnenschutzmittel sollten ab einem UV-Wert von 3 mindestens einmal am Tag angewendet werden. Daraus ergibt sich bei ca. 100 berufsbedingten "UV-Tagen" ein Saisonbedarf pro Arbeitnehmendem von:
100 x 10 ml = 1 Liter oder 10 Tuben SOLEXPRO®
Arbeitgebende sind verpflichtet, ihr Personal bei unvermeidbarer UV-Strahlung mit Sonnenschutzmitteln als persönliche Schutzausrüstung auszustatten. An allen Tagen mit einem UV-Wert ab 3 müssen die Sonnenschutzmittel an die Arbeitnehmenden ausgegeben werden. Die Verwendung muss kontrolliert, die Weigerung oder Sorglosigkeit von Arbeitnehmenden darf nicht geduldet werden. Die Bereithaltung in einem zentralen Lager "auf Abruf" ist nicht ausreichend, die Vorratshaltung hat verpflichtend an der Arbeitsstätte zu erfolgen.
"Nicht nur Sonnenbaden, sondern auch das ungeschützte Arbeiten im Freien birgt ein hohes Risiko, an weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkranken. Deswegen ist UV-Schutz in Form von Sonnenschutzmitteln für das Arbeiten im Freien unerlässlich."
"Die Rechtslage ist eindeutig: Bei unvermeidbarer UV-Strahlung müssen Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden proaktiv mit Sonnenschutzmitteln ausstatten und für deren Verwendung sorgen."
"Bei unvermeidbarer Sonneneinstrahlung haben alle Arbeitnehmenden ein Recht auf Sonnenschutzmittel. Als Gewerkschafter kann ich jede Initiative zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen nur unterstützen."
"Viele unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Freien. Es ist uns wichtig, ihnen ein hochwertiges Sonnenschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Natürlich achten wir auch auf das Preis-Leistungs-Verhältnis."